2 O 374/06•Landgericht Bonn, 2007-03-21, 2 O 374/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 O 374/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-21
Aktenzeichen: 2 O 374/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0321.2O374.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der Klage in der Hauptsache erledigt ist.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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