18 0 305/06•Landgericht Bonn, 2007-03-02, 18 0 305/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 18 0 305/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-02
Aktenzeichen: 18 0 305/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0302.18.0.305.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.901,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 364,10 € seit dem 08.11.2004, aus 56,80 € seit dem 08.08.2005, aus 417,60 € seit dem 12.09.2005, aus 130,00 € seit dem 28.09.2005, aus 124,80 € seit dem 03.10.2005, aus 588,20 € seit dem 20.11.2005, aus 698,60 € seit dem 28.12.2005, aus 755,17 € seit dem 12.06.2006, aus 188,28 € seit dem 17.07.2006 und aus 578,20 € seit dem 17.07.2006 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 37 %, die Beklagte zu 63 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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