Landgericht Bonn, 2007-03-02, 18 0 305/06

18 0 305/06Kantonsgericht02.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 18 0 305/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-02

Aktenzeichen: 18 0 305/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0302.18.0.305.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.901,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 364,10 € seit dem 08.11.2004, aus 56,80 € seit dem 08.08.2005, aus 417,60 € seit dem 12.09.2005, aus 130,00 € seit dem 28.09.2005, aus 124,80 € seit dem 03.10.2005, aus 588,20 € seit dem 20.11.2005, aus 698,60 € seit dem 28.12.2005, aus 755,17 € seit dem 12.06.2006, aus 188,28 € seit dem 17.07.2006 und aus 578,20 € seit dem 17.07.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 37 %, die Beklagte zu 63 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.