5 S 159/06•Landgericht Bonn, 2007-02-28, 5 S 159/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 159/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-28
Aktenzeichen: 5 S 159/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0228.5S159.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: §§ 249,254 BGB, 287 ZPO
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 23. August 2006 – 13 C 169/06 – unter Zurückweisung der Berufung im übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin € 607,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. März 2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 57% und die Beklagte zu 43%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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