Landgericht Bonn, 2007-01-18, 6 T 21/07

6 T 21/07Kantonsgericht18.01.2007

Regest

Zur Terminsgebühr im Mahnverfahren.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 21/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-18

Aktenzeichen: 6 T 21/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0118.6T21.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: Nr. 3104 VV RVG

Leitsätze

Zur Terminsgebühr im Mahnverfahren.

Tenor

Die Nichtabhilfeverfügung des Amtsgerichts Euskirchen vom 12.01.2007 –06-2621627-04-N- wird aufgehoben.

Die Sache wird zur anderweitigen Entscheidung über die Frage der Abhilfe an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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