Landgericht Bonn, 2007-01-04, 14 0 169/06

14 0 169/06Kantonsgericht04.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 14 0 169/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-04

Aktenzeichen: 14 0 169/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0104.14.0.169.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag der Antragsteller auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

Dieses Urteil ist (wegen der Kosten) vorläufig vollstreckbar.

Die Antragsteller dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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