15 O 277/06•Landgericht Bonn, 2006-12-08, 15 O 277/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 15 O 277/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-08
Aktenzeichen: 15 O 277/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1208.15O277.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Normen: § 23 Abs. 1 Nr. 1b BSTG ( 1997 - 1999 )
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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