1 O 254/06•Landgericht Bonn, 2006-11-29, 1 O 254/06
Landgericht Bonn, 2006-11-29, 1 O 254/06
1 O 254/06Kantonsgericht29.11.2006
Regest
Keine Erstattung der bei einer Anhörung im Bussgeldverfahren angefallenen Portokosten.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 254/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-29
Aktenzeichen: 1 O 254/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1129.1O254.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 839
Leitsätze
Keine Erstattung der bei einer Anhörung im Bussgeldverfahren angefallenen Portokosten.
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.
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