1 O 397/05•Landgericht Bonn, 2006-07-24, 1 O 397/05
Landgericht Bonn, 2006-07-24, 1 O 397/05
1 O 397/05Kantonsgericht24.07.2006
Regest
Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, bei Neugestaltung einer Straße zu überprüfen, ob die Außenisolierung der anliegenden Häuser ausreichend ist und dem Stand der Technik entspricht.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 397/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-24
Aktenzeichen: 1 O 397/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0724.1O397.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 839
Leitsätze
Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, bei Neugestaltung einer Straße zu überprüfen, ob die Außenisolierung der anliegenden Häuser ausreichend ist und dem Stand der Technik entspricht.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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