2 O 33/06•Landgericht Bonn, 2006-06-09, 2 O 33/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 O 33/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-09
Aktenzeichen: 2 O 33/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0609.2O33.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 24 Abs. 3 NachbarG NRW
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.747,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens trägt der Beklagte.
Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.