14 O 31/06•Landgericht Bonn, 2006-06-08, 14 O 31/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 14 O 31/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-08
Aktenzeichen: 14 O 31/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0608.14O31.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche aus der verspäteten Zustellung der Ausschreibungsunterlagen Angebot Kläranlage T, Los 1 – Bautechnik – entstandene und entstehende Schäden unter Berücksichtigung der geleisteten Zahlung i. H. v. € 82,50 zu ersetzen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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