Landgericht Bonn, 2006-03-30, 14 O 37/06

14 O 37/06Kantonsgericht30.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 14 O 37/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-30

Aktenzeichen: 14 O 37/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0330.14O37.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gesamten vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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