Landgericht Bonn, 2006-03-21, 15 O 403/05

15 O 403/05Kantonsgericht21.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 15 O 403/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-21

Aktenzeichen: 15 O 403/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0321.15O403.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf Grund des Versäumnisurteils des Landgerichts Bonn vom 13.12.2005 und des zweiten Versäumnisurteils vom 24.01.2006 sind von der Beklagten an Kosten 3.114,00 EUR (in Buchstaben: dreitausendeinhundertvierzehn Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 09.02.2006 an die Klägerin zu erstatten.

Die Berechnung ist bereits übersandt.

Im obigen Betrag sind 1.107,00 EUR Gerichtskosten enthalten.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.

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