Ks 900 Js 581/05 - 24 G 3/05•Landgericht Bonn, 2006-02-22, Ks 900 Js 581/05 - 24 G 3/05
Landgericht Bonn, 2006-02-22, Ks 900 Js 581/05 - 24 G 3/05
Ks 900 Js 581/05 - 24 G 3/05Kantonsgericht22.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — Ks 900 Js 581/05 - 24 G 3/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-22
Aktenzeichen: Ks 900 Js 581/05 - 24 G 3/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0222.KS900JS581.05.821.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Für Recht erkannt:
Die Angeklagte wird wegen Mordes in vier Fällen, Totschlags in vier Fällen sowie Tötung auf Verlangen zu einer
lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe
verurteilt.
Ihre Schuld wiegt besonders schwer.
Ihr wird auf Lebenszeit untersagt, einen Beruf im Bereich der Pflege und Betreuung alter Menschen auszuüben.
Sie trägt die Kosten des Verfahrens, ihre eigenen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
- §§ 211, 212, 213, 216, 53, 54, 57 a, 70 StGB -
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