5 S 269/05•Landgericht Bonn, 2006-02-14, 5 S 269/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 269/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-14
Aktenzeichen: 5 S 269/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0214.5S269.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.10.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Euskirchen - 13 C 217/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 947, -- €.
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