2 O 485/05•Landgericht Bonn, 2006-01-31, 2 O 485/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 O 485/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-31
Aktenzeichen: 2 O 485/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0131.2O485.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 103.882,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7 % und der Beklagte zu 93 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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