11 O 79/05•Landgericht Bonn, 2006-01-10, 11 O 79/05
Landgericht Bonn, 2006-01-10, 11 O 79/05
11 O 79/05Kantonsgericht10.01.2006
Regest
§ 301 S. 1 AktG ist nicht über seinen Wortlaut hinaus auf gewinnunabhängige Festvergütungen anzuwenden, die an einen (typischen) stillen Gesellschafter für dessen Einlage gezahlt werden.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 O 79/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-10
Aktenzeichen: 11 O 79/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0110.11O79.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: § 301 AktG
Leitsätze
§ 301 S. 1 AktG ist nicht über seinen Wortlaut hinaus auf gewinnunabhängige Festvergütungen anzuwenden, die an einen (typischen) stillen Gesellschafter für dessen Einlage gezahlt werden.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.