Landgericht Bonn, 2006-01-09, 1 O 77/05

1 O 77/05Kantonsgericht09.01.2006

Regest

Der Verkäufer eines älteren Einfamilienhauses ist nicht von sich aus verpflichtet, den Käufer ungefragt auf Putzrisse hinzuweisen, die der Verkäufer zwischenzeitlich fachgerecht verschlossen haben will.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 77/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-09

Aktenzeichen: 1 O 77/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0109.1O77.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: § 463 Satz 2 BGB (a.F.)

Leitsätze

Der Verkäufer eines älteren Einfamilienhauses ist nicht von sich aus verpflichtet, den Käufer ungefragt auf Putzrisse hinzuweisen, die der Verkäufer zwischenzeitlich fachgerecht verschlossen haben will.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils zu 1/2.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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