1 O 77/05•Landgericht Bonn, 2006-01-09, 1 O 77/05
Landgericht Bonn, 2006-01-09, 1 O 77/05
1 O 77/05Kantonsgericht09.01.2006
Regest
Der Verkäufer eines älteren Einfamilienhauses ist nicht von sich aus verpflichtet, den Käufer ungefragt auf Putzrisse hinzuweisen, die der Verkäufer zwischenzeitlich fachgerecht verschlossen haben will.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 77/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-09
Aktenzeichen: 1 O 77/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0109.1O77.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: § 463 Satz 2 BGB (a.F.)
Leitsätze
Der Verkäufer eines älteren Einfamilienhauses ist nicht von sich aus verpflichtet, den Käufer ungefragt auf Putzrisse hinzuweisen, die der Verkäufer zwischenzeitlich fachgerecht verschlossen haben will.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils zu 1/2.
Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.