2 O 588/04•Landgericht Bonn, 2005-07-06, 2 O 588/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 O 588/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-06
Aktenzeichen: 2 O 588/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0706.2O588.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 840 Abs. 3 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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