Landgericht Bonn, 2005-06-06, 9 O 31/05

9 O 31/05Kantonsgericht06.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 31/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-06

Aktenzeichen: 9 O 31/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0606.9O31.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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