Landgericht Bonn, 2005-05-12, 12 O 54/04

12 O 54/04Kantonsgericht12.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 12 O 54/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-12

Aktenzeichen: 12 O 54/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0512.12O54.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.257,60 USD nebst 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.02.2004 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rücksendung der 1.152 Chips an die Beklagte.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist zugunsten der Klägerin gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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