5 S 216/04•Landgericht Bonn, 2005-05-04, 5 S 216/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 216/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-04
Aktenzeichen: 5 S 216/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0504.5S216.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 6 Abs. 2 GOZ
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 16.09.2004 – 4 C 575/01 AG Bonn – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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