Landgericht Bonn, 2005-05-04, 5 S 216/04

5 S 216/04Kantonsgericht04.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 216/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-04

Aktenzeichen: 5 S 216/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0504.5S216.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: § 6 Abs. 2 GOZ

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 16.09.2004 – 4 C 575/01 AG Bonn – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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