3 O 657/03•Landgericht Bonn, 2005-03-17, 3 O 657/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 3 O 657/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-03-17
Aktenzeichen: 3 O 657/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0317.3O657.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Kammer den Kläger als aktivlegitimiert ansieht.
Dem Kläger wird zur Stellungnahme auf den Schriftsatz der Beklagten vom 31.01.2005 eine Frist bis 13.05.2005 gesetzt. Hiernach soll durch Beweisbeschluss nach § 358 a ZPO die Beweisaufnahme angeordnet werden.
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