Landgericht Bonn, 2005-03-07, 4 O 130/04

4 O 130/04Kantonsgericht07.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 O 130/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-07

Aktenzeichen: 4 O 130/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0307.4O130.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckten Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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