Landgericht Bonn, 2005-03-04, 2 O 441/04

2 O 441/04Kantonsgericht04.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 441/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-04

Aktenzeichen: 2 O 441/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0304.2O441.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: Nachbarrecht, § 1004 BGB, § 30 NachbarrechtsG NRW

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollsteckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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