6 S 225/04•Landgericht Bonn, 2004-12-06, 6 S 225/04
Landgericht Bonn, 2004-12-06, 6 S 225/04
6 S 225/04Kantonsgericht06.12.2004
Regest
1. Hinsichtlich der Pflicht des Erwerbers zur Auskehrung einer Mietkaution ist auf Erwerbsfälle vor dem 01.09.2001 § 572 S. 2 BGB (a.F.) anzuwenden. § 566 a) S 1. BGB (n.F.) ist wegen insoweit verfassungsrechtlich unzulässiger Rückwirkung auf diese Altfälle nicht anzuwenden. 2. Im Rahmen des § 572 S. 2 (a.F.) trägt der Mieter die Beweislast für seine Behauptung, der Erwerber habe vom Veräußerer die Mietkaution erhalten.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 225/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-06
Aktenzeichen: 6 S 225/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:1206.6S225.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 572 S. 2 BGB (a.F.), 566 a) S. 1 BGB (n.F.), 57 ZVG, Art. 229 § 3 EGBGB
Leitsätze
Hinsichtlich der Pflicht des Erwerbers zur Auskehrung einer Mietkaution ist auf Erwerbsfälle vor dem 01.09.2001 § 572 S. 2 BGB (a.F.) anzuwenden. § 566 a) S 1. BGB (n.F.) ist wegen insoweit verfassungsrechtlich unzulässiger Rückwirkung auf diese Altfälle nicht anzuwenden.
Im Rahmen des § 572 S. 2 (a.F.) trägt der Mieter die Beweislast für seine Behauptung, der Erwerber habe vom Veräußerer die Mietkaution erhalten.
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 11.08.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg - 115 C 145/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% desjenigen Betrags abwenden, der für den Beklagten auf Grund dieses Urteils vollstreckbar ist; dies gilt nicht, wenn der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.