6 S 171/04•Landgericht Bonn, 2004-09-27, 6 S 171/04
Landgericht Bonn, 2004-09-27, 6 S 171/04
6 S 171/04Kantonsgericht27.09.2004
Regest
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Erwerber einer vermieteten Immobilie vor seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch das Mietverhältnis kündigen kann.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 171/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-27
Aktenzeichen: 6 S 171/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0927.6S171.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 566 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Erwerber einer vermieteten Immobilie vor seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch das Mietverhältnis kündigen kann.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.06.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 5 C 39/04 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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