27 - 41 Js 219/02 - W 6/03•Landgericht Bonn, 2004-08-06, 27 - 41 Js 219/02 - W 6/03
Landgericht Bonn, 2004-08-06, 27 - 41 Js 219/02 - W 6/03
27 - 41 Js 219/02 - W 6/03Kantonsgericht06.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 27 - 41 Js 219/02 - W 6/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-06
Aktenzeichen: 27 - 41 Js 219/02 - W 6/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0806.27.41JS219.02W6.0.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Betruges in 22 Fällen, wobei es in vier Fällen beim Versuch blieb, sowie wegen einer unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Die Sicherungsverwahrung des Angeklagten wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften: §§ 22, 23 Abs. 2, 25 Abs. 1, 49 Abs. 1, 52, 53, 66 Abs. 1, 263 Abs. 1 und 3 Nr. 1 StGB, 106 Abs. 1 UrhG
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