Landgericht Bonn, 2004-07-26, 6 T 186/04

6 T 186/04Kantonsgericht26.07.2004

Regest

Auf das Meistgebot bezüglich eines Gruppenausgebots für 2 Grundstücke ohne Einzelausgebote kann, wenn nach dem Versteigerungstermin hinischtlich eines der beiden Grundstücke Einstellungsbewilligung erfogt, für das verbleibende Grundstück der Zuschlag erteilt werden, wenn der Meistbietende auf Erwerb des anderen Grundstücks verzichtet und bereit ist, den gesamten Steigpreis für das verbleibende Grundstück zu zahlen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 186/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-07-26

Aktenzeichen: 6 T 186/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0726.6T186.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 33 ZVG

Leitsätze

Auf das Meistgebot bezüglich eines Gruppenausgebots für 2 Grundstücke ohne Einzelausgebote kann, wenn nach dem Versteigerungstermin hinischtlich eines der beiden Grundstücke Einstellungsbewilligung erfogt, für das verbleibende Grundstück der Zuschlag erteilt werden, wenn der Meistbietende auf Erwerb des anderen Grundstücks verzichtet und bereit ist, den gesamten Steigpreis für das verbleibende Grundstück zu zahlen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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