6 T 186/04•Landgericht Bonn, 2004-07-26, 6 T 186/04
Landgericht Bonn, 2004-07-26, 6 T 186/04
6 T 186/04Kantonsgericht26.07.2004
Regest
Auf das Meistgebot bezüglich eines Gruppenausgebots für 2 Grundstücke ohne Einzelausgebote kann, wenn nach dem Versteigerungstermin hinischtlich eines der beiden Grundstücke Einstellungsbewilligung erfogt, für das verbleibende Grundstück der Zuschlag erteilt werden, wenn der Meistbietende auf Erwerb des anderen Grundstücks verzichtet und bereit ist, den gesamten Steigpreis für das verbleibende Grundstück zu zahlen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 186/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-26
Aktenzeichen: 6 T 186/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0726.6T186.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 33 ZVG
Leitsätze
Auf das Meistgebot bezüglich eines Gruppenausgebots für 2 Grundstücke ohne Einzelausgebote kann, wenn nach dem Versteigerungstermin hinischtlich eines der beiden Grundstücke Einstellungsbewilligung erfogt, für das verbleibende Grundstück der Zuschlag erteilt werden, wenn der Meistbietende auf Erwerb des anderen Grundstücks verzichtet und bereit ist, den gesamten Steigpreis für das verbleibende Grundstück zu zahlen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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