Landgericht Bonn, 2004-07-14, 2 0 3/04

2 0 3/04Kantonsgericht14.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 0 3/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-14

Aktenzeichen: 2 0 3/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0714.2.0.3.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: § 817 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.