Landgericht Bonn, 2004-06-09, 37 Qs 20/04

37 Qs 20/04Kantonsgericht09.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 37 Qs 20/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-09

Aktenzeichen: 37 Qs 20/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0609.37QS20.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 07.05.2004 gegen den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 15.04.2004 (Az.: 51 Gs 366/04 / b 5) wird der Beschluss dahingehend abgeändert, daß die im Beschlagnahmebeschluss unter den Ziffern 37, 38, 39 aufgeführten CDs nicht von der Beschlagnahmeanordnung erfasst werden. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.

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