Landgericht Bonn, 2004-06-09, 37 Qs 18/04

37 Qs 18/04Kantonsgericht09.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 37 Qs 18/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-09

Aktenzeichen: 37 Qs 18/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0609.37QS18.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom ##.05.20## gegen den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts C vom 15.04.04 (Az.: ## Gs ###/##) wird der Beschluss dahingehend abgeändert, daß die im Beschlagnahmebeschluss unter Ziffer 17 aufgeführte CD- Rom nicht von der Beschlagnahmeanordnung erfasst wird.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.

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