37 Qs 18/04•Landgericht Bonn, 2004-06-09, 37 Qs 18/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 37 Qs 18/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-09
Aktenzeichen: 37 Qs 18/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0609.37QS18.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom ##.05.20## gegen den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts C vom 15.04.04 (Az.: ## Gs ###/##) wird der Beschluss dahingehend abgeändert, daß die im Beschlagnahmebeschluss unter Ziffer 17 aufgeführte CD- Rom nicht von der Beschlagnahmeanordnung erfasst wird.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.
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