6 T 126/04•Landgericht Bonn, 2004-05-17, 6 T 126/04
Landgericht Bonn, 2004-05-17, 6 T 126/04
6 T 126/04Kantonsgericht17.05.2004
Regest
Ist der Schuldner schon vor dem 01.01.1997 insolvent gewesen und hat er den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar noch kurz vor dem 01.12.2001 gestellt, so beträgt die Laufzeit der Abtretungserklärung sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn die Eröffnung nicht mehr vor dem 01.12.2001, sondern danach erfolgt ist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 126/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-17
Aktenzeichen: 6 T 126/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0517.6T126.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 287 Abs. 2 InsO, Art. 103 a), 107 EGInsO
Leitsätze
Ist der Schuldner schon vor dem 01.01.1997 insolvent gewesen und hat er den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar noch kurz vor dem 01.12.2001 gestellt, so beträgt die Laufzeit der Abtretungserklärung sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn die Eröffnung nicht mehr vor dem 01.12.2001, sondern danach erfolgt ist.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 28.04.2004 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 20.04.2004 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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