Landgericht Bonn, 2004-04-21, 1 O 67/03

1 O 67/03Kantonsgericht21.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 67/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-21

Aktenzeichen: 1 O 67/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0421.1O67.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: § 39 Abs.1 lit. b) OBG NW, § 40 Abs. 4 OBG NW

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.169,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus einem Betrag in Höhe von 1.818,08 EUR für die Zeit vom 02.02.2002 bis zum 10.04.2002 und seit dem 11.04.2002 aus einem Betrag in Höhe von 3.169,32 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.

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