Landgericht Bonn, 2004-04-21, 1 O 463/03

1 O 463/03Kantonsgericht21.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 463/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-21

Aktenzeichen: 1 O 463/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0421.1O463.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: § 839 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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