Landgericht Bonn, 2004-03-18, 6 S 322/03

6 S 322/03Kantonsgericht18.03.2004

Regest

Zur Frage der groben Fahrlässigkeit eines Rotlichtverstoßes

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 S 322/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-18

Aktenzeichen: 6 S 322/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0318.6S322.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 61 VVG

Leitsätze

Zur Frage der groben Fahrlässigkeit eines Rotlichtverstoßes

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.11.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Euskirchen -17 C 472/03- abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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