6 S 322/03•Landgericht Bonn, 2004-03-18, 6 S 322/03
Landgericht Bonn, 2004-03-18, 6 S 322/03
6 S 322/03Kantonsgericht18.03.2004
Regest
Zur Frage der groben Fahrlässigkeit eines Rotlichtverstoßes
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 322/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-18
Aktenzeichen: 6 S 322/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0318.6S322.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 61 VVG
Leitsätze
Zur Frage der groben Fahrlässigkeit eines Rotlichtverstoßes
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.11.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Euskirchen -17 C 472/03- abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.