8 T 39/04•Landgericht Bonn, 2004-02-24, 8 T 39/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 T 39/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-24
Aktenzeichen: 8 T 39/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0224.8T39.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß
des Amtsgerichts Siegburg vom 5.2.2004 -8 C 557/03- wird
zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: bis 600,-- €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.