Landgericht Bonn, 2004-02-18, 1 O 300/03

1 O 300/03Kantonsgericht18.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 300/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-18

Aktenzeichen: 1 O 300/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0218.1O300.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu je 1/2 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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