Landgericht Bonn, 2004-02-18, 1 O 297/03

1 O 297/03Kantonsgericht18.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 297/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-18

Aktenzeichen: 1 O 297/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0218.1O297.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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