3 O 371/03•Landgericht Bonn, 2004-02-03, 3 O 371/03
Landgericht Bonn, 2004-02-03, 3 O 371/03
3 O 371/03Kantonsgericht03.02.2004
Regest
Zur dreijährigen Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Informations- und Beratungsfehlern beim Wertpapierkauf.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 3 O 371/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-03
Aktenzeichen: 3 O 371/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0203.3O371.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: § 37 a) WpHG
Leitsätze
Zur dreijährigen Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Informations- und Beratungsfehlern beim Wertpapierkauf.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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