Landgericht Bonn, 2004-02-03, 3 O 371/03

3 O 371/03Kantonsgericht03.02.2004

Regest

Zur dreijährigen Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Informations- und Beratungsfehlern beim Wertpapierkauf.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 371/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-03

Aktenzeichen: 3 O 371/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0203.3O371.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: § 37 a) WpHG

Leitsätze

Zur dreijährigen Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Informations- und Beratungsfehlern beim Wertpapierkauf.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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