9 O 387/03•Landgericht Bonn, 2004-02-02, 9 O 387/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 387/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-02
Aktenzeichen: 9 O 387/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0202.9O387.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.149,17 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins seit dem 15.01.2002.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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