Landgericht Bonn, 2004-02-02, 9 O 387/03

9 O 387/03Kantonsgericht02.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 387/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-02

Aktenzeichen: 9 O 387/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0202.9O387.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.149,17 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins seit dem 15.01.2002.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.