11 T 6/03•Landgericht Bonn, 2004-01-23, 11 T 6/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 T 6/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-23
Aktenzeichen: 11 T 6/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0123.11T6.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 15. September 2003 und die zugrunde liegende Verfügung des Registergerichts vom 23.07.2003 (Bl. 157, 158 d.A.) werden aufgehoben.
Der Schriftsatz vom 17.11.2003 mit Anlagen (Bl. 182 - 196 d.A.) ist ersatzlos aus den Akten zu entfernen und an die Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers zurückzugeben.
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