5 S 210/03•Landgericht Bonn, 2004-01-14, 5 S 210/03
Landgericht Bonn, 2004-01-14, 5 S 210/03
5 S 210/03Kantonsgericht14.01.2004
Regest
Die lediglich psychisch vermittelte Kausalität zwischen einem Anstoß und einer HWS-Distorsion kann bei einem Bagatellunfall, d.h. einem Unfall mit geringer Anstoßintensität und geringen Auswirkungen, grundsätzlich nicht dem Unfallgegner zugerechnet werden. Es handelt sich insoweit um eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 210/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-14
Aktenzeichen: 5 S 210/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0114.5S210.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: §§ 286, 287 ZPO
Leitsätze
Die lediglich psychisch vermittelte Kausalität zwischen einem Anstoß und einer HWS-Distorsion kann bei einem Bagatellunfall, d.h. einem Unfall mit geringer Anstoßintensität und geringen Auswirkungen, grundsätzlich nicht dem Unfallgegner zugerechnet werden. Es handelt sich insoweit um eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24.09.2003, Az.: 7 C 319/02 AG Bonn, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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