5 S 126/03•Landgericht Bonn, 2004-01-14, 5 S 126/03
Landgericht Bonn, 2004-01-14, 5 S 126/03
5 S 126/03Kantonsgericht14.01.2004
Regest
Nach § 249 Abs. 2 BGB sind nur die erforderlichen Kosten (hier: Mietwagenkosten) zu ersetzen. Da dem Geschädigten grundsätzlich auch freie Tarife zur Verfügung stehen, sind sog. Unfallersatztarife grundsätzlich nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Geschädigte legt dar, dass er sie aufgrund besonderer Umstände für erforderlich halten durfte.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 126/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-14
Aktenzeichen: 5 S 126/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0114.5S126.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 249 Abs. 2 BGB
Leitsätze
Nach § 249 Abs. 2 BGB sind nur die erforderlichen Kosten (hier: Mietwagenkosten) zu ersetzen. Da dem Geschädigten grundsätzlich auch freie Tarife zur Verfügung stehen, sind sog. Unfallersatztarife grundsätzlich nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Geschädigte legt dar, dass er sie aufgrund besonderer Umstände für erforderlich halten durfte.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Rheinbach vom 07.05.2003, 10 C 246/02, unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.149,27 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus 494,60 EUR seit dem 21.09.2002 und aus weiteren 654,67 EUR seit dem 23.03.2002 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Berufung haben die Klägerin 1/5 und die Beklagte 4/5 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Gegen das Urteil wird die Revision zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.