15 O 262/03•Landgericht Bonn, 2003-11-25, 15 O 262/03
Landgericht Bonn, 2003-11-25, 15 O 262/03
15 O 262/03Kantonsgericht25.11.2003
Regest
Zum Umfang des Ermessenspielraums und der Beratungspflicht des Rechtsanwaltes bei Abschluss eines Prozessvergleichs.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 15 O 262/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-25
Aktenzeichen: 15 O 262/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1125.15O262.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Leitsätze
Zum Umfang des Ermessenspielraums und der Beratungspflicht des Rechtsanwaltes bei Abschluss eines Prozessvergleichs.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.531,20 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 16.03.2003 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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