Landgericht Bonn, 2003-11-19, 2 O 603/02

2 O 603/02Kantonsgericht19.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 603/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-19

Aktenzeichen: 2 O 603/02

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1119.2O603.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.394,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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