9 O 41/01•Landgericht Bonn, 2003-11-12, 9 O 41/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 41/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-12
Aktenzeichen: 9 O 41/01
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1112.9O41.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.