5 T 67/03•Landgericht Bonn, 2003-10-31, 5 T 67/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 T 67/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-31
Aktenzeichen: 5 T 67/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1031.5T67.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 92 a ) Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 3 ArbGG
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 30.07.2003 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 16.07.2003, 7 C 462/02, aufgehoben und der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für zulässig erklärt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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