10 0 200/03•Landgericht Bonn, 2003-06-30, 10 0 200/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 0 200/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-30
Aktenzeichen: 10 0 200/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0630.10.0.200.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Bonn vom 23.05.2003 sind von der Klägerin an Kosten 1.415,20 EUR (in Buchstaben: eintausendvierhundertfünfzehn und 20/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 05.06.03 an die Beklagte zu erstatten.
Die Berechnung ist bereits übersandt.
Die Gründe des Beschlusses befinden sich in der Anlage.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
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