Landgericht Bonn, 2003-06-24, 11 O 151/01

11 O 151/01Kantonsgericht24.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 151/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-24

Aktenzeichen: 11 O 151/01

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0624.11O151.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.516.283,96 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 12.741.174,50 € seit dem 15.06.2001, aus weiteren 3.636.906,20 € seit dem 12.06.2001 und aus weiteren 1.138.203,25 € seit dem 12.07.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 21.200.000,00,- €, die auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder öffentlich rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann.

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