Landgericht Bonn, 2003-06-10, 11 O 55/03

11 O 55/03Kantonsgericht10.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 55/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-10

Aktenzeichen: 11 O 55/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0610.11O55.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, daß die Nichtigkeits- und Anfechtungsklage des Klägers vom 25. März 2003 gegen den Beschluß der Hauptversammlung der Beklagten vom 25. Februar 2003 über die Übertragung der Aktien aller Minderheitsaktionäre der Beklagten gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin Firma B & Co. der Eintragung des angefochtenen Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.

Die Kosten des Freigabeverfahrens trägt der Antragsgegner.

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